Sozialebetriebshilfe & Spielregeln

 

 

Krankheit oder Unfall



Der Betrieb muss laufen! Erntezeit, Stallarbeiten nehmen keine Rücksicht auf Krankheit oder Unfall und diese kommen selten mit Vorankündigung. Plötzlich passiert es. Jetzt kommt es auf die Hilfe an.

Ein Anruf genügt und wir besorgen ihnen kurzfristig professionelle Hilfe.

  • Bei der Betriebshilfe umfasst das Einsatzspektrum alle Stall-, Hof- und Feldarbeiten.

 

Abwicklung über der JR Agrarservice

Der JR Agrarservice (JRA) rechnet Soziale Betriebshilfe direkt mit die SVLFG ab, auf wunsch können wir auch hilfe leisten bei der Antragstellung.

Antragsformulare für BHH finden sie über die Blaue- so wie über die Grüne-Buttons

 

Soziale Betriebshilfeeinsätze

Der JR Agrarservice (JRA) rechnet die erbrachte Leistung für seiner Kunden direkt mit der SVLFG ab. Der Landwirt braucht, jedoch nur bei Betriebshelfern der JRA, keine Zuzahlung für die von der SVLFG genehmigten Stunden mehr zu leisten. Die Stunden die über der Bewilligung hinaus geleistet werden, mussen von dem betrieb selber getragen werden, dieser werden wir als normalen Betriebshilfeeinsatz abrechnen.

 

Bei BG Einsätze:

Wird von der SVLFG eine Zuzahlung von 10 € pro Tag in Rechnung gebracht.

 

Für die Durchführung und Abrechnung der Betriebshilfe gelten die Vereinbarungen des Vertrages der SVLFG mit der JRA, unter Beachtung folgender Punkte:

  • Der Betriebshilfeeinsatz muss spätestens am ersten Einsatztag vom JRA bei der SVLFG gemeldet werden, eine rückwirkende Meldung ist keinesfalls möglich!

  • Der Antrag auf Betriebshilfe muss spätestens 14 Tage nach Einsatzbeginn bei der SVLFG vorliegen.

  • Die SVLFG erstattet maximal die im Antrag auf Betriebshilfeeinsatz beantragten Stunden. Darüber hinaus entstandene Kosten muss der Betrieb selber erstatten.

  • Der ausgefüllte Arbeitsnachweis (Stundenzettel) der SVLFG muss mit der JRA-Rechnung des Betriebshelfers direkt zur SVLFG geschickt werden, um Verzögerungen in der Abrechnung zu vermeiden.



 

Telefon: 04456-8995860